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Sofort absetzen?

Autor: det

Wer eine Immobilie zum Zweck der Vermietung kauft und noch Geld für Instandsetzung und Modernisierung reinstecken muss, möchte diese Ausgaben meist möglichst sofort steuerlich als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun neu definiert, wann das zulässig ist und wann nur die Abschreibung über einen längeren Zeitraum möglich ist.

Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Wohngebäudes sind dann nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind sie nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung zu berücksichtigen.

Die ältere Rechtsprechung und ihr folgend die Finanzverwaltung hatten solche Aufwendungen, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes (in der Regel innerhalb von drei Jahren) angefallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch waren, grundsätzlich als Herstellungskosten beurteilt, auch wenn es sich um typische Erhaltungsaufwendungen (z.B. für…

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