Staatsanwalt klagt Ex-KV-Chef an
Die Staatsanwaltschaft wirft den dreien vor, sich bei Rückforderungen gegen einen Arzt in Höhe von 6,5 Millionen DM (3,3 Mio. Euro) mit einem Vergleich über 2 Mio. DM begnügt zu haben - "ohne nachvollziehbaren Grund", wie Oberstaatsanwalt Hubert Jobski auf Anfrage von MT erklärte. Die KV-Verantwortlichen hätten damit die Vermögensinteressen der Vertragsärzte, denen die Erstattung der ungerechtfertigten Honorarauszahlung zustehe, nicht ausreichend gewahrt.
Dabei geht es um den Fall eines Frauenarztes, der von einer Kollegin mit nicht erforderlichen Laborleistungen beauftragt worden war und ihr dafür Rückvergütungen gezahlt hatte (MT berichtete). Der Arzt ist 1998 gestorben, die Ärztin wurde…
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