Steht Ihre Abwehr?
Derzeit werden in etlichen KV-Bereichen erst die Richtgrößenprüfungen von 1999 abgearbeitet. Praxisinhaber dürfen sich also nicht in Sicherheit wiegen, wenn sie aus den Vorjahren "nichts mehr gehört haben". Zur Erinnerung: Bei den Richtgrößen für 1999 wird ab 15 % Überschreitung geprüft und ab 25 % Überschreitung gekürzt. Für 2000 und 2001 wurden diese Werte sogar noch auf 5 % (Prüfung) bzw. 15 % (Kürzung) herabgesetzt. Derzeit gelten wieder die Aufgreifkriterien 15 % bzw. 25 % für Eintritt in die Prüfung bzw. Regress. Diese Anhebung der Aufgreifkriterien sollte aber nicht vorschnell als Erleichterung gesehen werden, warnte BDI-Vizepräsident Dr. Wolf-Dieter Kirsten. Denn das…
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