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Steuerfalle: Neue Pflichten für Ihr Fahrtenbuch

Autor: reh

Seit neuestem müssen Ärzte nicht nur Fahrtenbuch führen, sie müssen auch auf die Form achten. Nicht zeitnahe und nicht vor nachträglichen Änderungen geschützte Aufzeichnungen erkennen Finanzämter nicht an.

Durch die 1%-Regelung konnte bisher der private Nutzungsanteil eines Praxis-PKW monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) angesetzt werden. Dies geht nun nur noch, wenn der Wagen zu 50 % betrieblich genutzt wird. Das muss ab diesem Jahr mit einem Fahrtenbuch nachwiesen werden.

Nach jeder Fahrt<ls />den Stift zücken

Damit nun wiederum die Daten aus dem Fahrtenbuch dem kritischen Blick des Fiskus standhalten, ist es erforderlich, dass die Aufzeichnungen zu den Fahrten zeitnah geführt werden und sich nachträglich nicht mehr ändern lassen. Zeitnah heißt im Prinzip, dass nach jeder Fahrt Reiseroute, Kilometerstand und Reisegrund notiert werden. Zusätzlich verlangt…

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