Steuerfalle
Möchte der Vermieter das Haus in absehbarer Zeit selbst nutzen, so ist fraglich, ob er die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann.
Bereits mit Urteil vom 10.10.2000 (Az.: IX R 15/96) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen, die der Vermieter noch während der Vermietungszeit an einem anschließend selbst genutzten Gebäude durchführt, grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden können, und zwar unabhängig davon, wann die Zahlung erfolgte.
Diesen Grundsatz schränkt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben ein (Az.: IV C 3 - S 2211 - 53/01). Nach dessen Auffassung dürfen Aufwendungen für…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.