Strafanzeige vergammelt
Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Ihre Strafanzeige gegen den nicht zahlenden Patienten wurde mit der Begründung abgelehnt, daß Sie diesen im Bereitschaftsdienst behandelt hätten, so daß es auf die Frage, ob eine Täuschung über die Zahlungsfähigkeit des Beschuldigten vorliegt, nicht ankäme. Dies ist für die Annahme eines sogenannten Eingehungsbetruges nach xa7 263 StGB notwendig. Insoweit weicht dieser Fall von den üblichen ab, in denen der Arzt während der regulären Praxis grundsätzlich die freie Wahl zur Behandlung von Nichtkassenpatienten hat. In diesen Fällen geben die meisten Staatsanwaltschaften Strafanzeigen statt, wenn der Patient schon vor der ärztlichen Behandlung…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.