Tauch-Kandidaten auf Herz und Lunge prüfen!
In Deutschland ist jeder approbierte Arzt berechtigt, Atteste zur Tauchtauglichkeit auszustellen. Allerdings kann er dann auch haftungsrechtlich belangt werden, wenn ein Patient auf Grund einer Vorerkrankung beim Tauchen zu Schaden kommt. Bloß keine Gefälligkeitsatteste ausstellen, warnen daher Dr. Claus-Martin Muth von der Universitätsklinik für Anästhesiologie in Ulm und Kollegen. Inspektion der Ohren und Lungenfunktionsprüfung sollten deshalb unbedingt erfolgen, wenn möglich auch Ergometrie und Belastungs-EKG.
Reizbarkeit der Bronchien testen
Wo setzen Sie das Limit z.B. bei Lungenproblemen? Schwere bronchiale Hyperreagibilität besonders in Kombination mit persistierender obstruktiver…
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