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Tauch-Kandidaten auf Herz und Lunge prüfen!

Autor: CG

Tödliche Tauchunfälle sind häufig auf vorbestehende

 

Erkrankungen zurückzuführen. Sie als Hausarzt dürfen Tauchtauglichkeit bescheinigen; aber wagen Sie das auch bei jemandem, der Marcumar nimmt oder schon einen Infarkt hatte? Wie man in Grenzfällen richtig entscheidet, war jüngst in der Zeitschrift für Sportmedizin zu lesen.

In Deutschland ist jeder approbierte Arzt berechtigt, Atteste zur Tauchtauglichkeit auszustellen. Allerdings kann er dann auch haftungsrechtlich belangt werden, wenn ein Patient auf Grund einer Vorerkrankung beim Tauchen zu Schaden kommt. Bloß keine Gefälligkeitsatteste ausstellen, warnen daher Dr. Claus-Martin Muth von der Universitätsklinik für Anästhesiologie in Ulm und Kollegen. Inspektion der Ohren und Lungenfunktionsprüfung sollten deshalb unbedingt erfolgen, wenn möglich auch Ergometrie und Belastungs-EKG.

Reizbarkeit der Bronchien testen

Wo setzen Sie das Limit z.B. bei Lungenproblemen? Schwere bronchiale Hyperreagibilität besonders in Kombination mit persistierender obstruktiver…

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