Teure Verordnung nur noch mit Zweitmeinung?
Die Idee stammt vom Verband der forschenden Arzneimittelhersteller und gelangte in die aktuelle Reformdiskussion. Patienten soll so der Zugang zu neuen Arzneimitteln offen gehalten werden, auch wenn die Studienlage für eine Nutzenbewertung noch zu dünn ist. Für die Zeit bis zur Bewertung könnte die Verordnung hochpreisiger Spezialpräparate (z.B. gegen Aids, Krebs und Rheumatoide Arthritis), deren Jahrestherapiekosten mehrere Zehntausend Euro betragen können, vorübergehend auf Fachärzte und Schwerpunktpraxen beschränkt werden oder der Hausarzt verpflichtet werden, eine Zweitmeinung durch den Facharzt einzuholen. MT wollte wissen: Inwieweit ist solch ein Vier-Augen-Prinzip unter Haus- und…
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