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Teures und unsinniges Projekt

Autor: Jörg Garritzmann

Viele Praxen schafften sich in der Vergangenheit ein mobiles Chipkarten-Lesegeräte, von der KBV zertifiziert, an. Nun haben die obersten Standesfürsten gemerkt: Mit den

 

Lesegeräten ist Missbrauch möglich. Deshalb dürfen bestimmte Geräte nur noch bis zum 31.12.02 verwendet bzw. müssen dann umgerüstet werden. Ein unsinniges Unterfangen, meint unser EDV-Experte Jörg Garritzmann.

Mittlerweile sind mobile Lesegeräte, die es ermöglichen, beim Hausbesuch eingelesene Chipkarten-Daten in die Praxis-EDV zu transferieren, weit verbreitet. Die mobilen Geräte sind nicht nur bei Hausbesuchen, sondern auch beim Ausfall der Praxis-EDV oder des stationären Lesegerätes praktisch und verfügen über Speicherkapazitäten von 105 bis zu 1023 Patienten.

Praxen sollen Umrüstung zahlen

Auch die KBV gab ehemals ihren Segen zu mobilen Lesegeräten. Wichtig war den Kölnern insbesondere, dass die eingelesenen Stammdaten nicht unbefugt, sondern nur nach Eingabe eines Passwortes ausgelesen werden konnten. Für diese Eigenschaft wurde eigens eine Zertifizierung erteilt. Im vergangenen Jahr erkannte…

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