Wearables zur Rhythmusdetektion Tipps zur Rhythmusdiagnostik mit Wearables

Autor: Dr. Dorothea Ranft/Dr. Sascha Gehrken

Smarte Ringe nutzen meist die Photoplethysmografie, um den Puls zu messen und Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Smarte Ringe nutzen meist die Photoplethysmografie, um den Puls zu messen und Unregelmäßigkeiten zu erkennen. © ArtMarie/gettyimages

Smartwatch oder Patch? Mit EKG oder Photoplethysmografie? Um tragbare digitale Geräte zur Rhythmusdetektion sinnvoll einzusetzen, muss man Patientencharakteristika, aber auch die eigenen Fähigkeiten berücksichtigen. Zudem bringen die Devices nicht nur Vorteile mit sich.

Bei der Diagnose und Überwachung von Herzrhythmusstörungen werden Wearables in Zukunft wohl eine wichtigere Rolle spielen, sind sich Dr. Henrike Hillmann vom Hannover Herzrhythmus Centrum, Medizinische Hochschule Hannover, und Kollegen sicher. Bereits heute können tragbare digitale Geräte u. a. die Lebensqualität verbessern und die Therapieadhärenz fördern. Wenn es um Einsatz und Nutzen im klinischen Alltag geht, muss man sich zunächst mit der Art der Rhythmusaufzeichnung auseinandersetzen.

Aktives und passives Monitoring möglich

Wearables mit integriertem EKG ermöglichen eine kontinuierliche Ein- oder 12-Kanal-Aufzeichnung. Beim aktiven Monitoring (z. B. Smartwatch) muss die Nutzerin bzw. der Nutzer die Registrierung selbst starten, beim passiven erfolgt sie im Hintergrund (z. B. selbstklebende Patches, Brustgurte). Aktiv und passiv kann auch die Photoplethysmografie (PPG) genutzt werden. Diese Technologie misst die Lichtabsorption durch das Blut und damit den Pulsschlag. Entsprechende Sensoren finden sich in smarten Uhren, Armbändern oder Ringen. Eine mittels PPG erkannte Arrhythmie muss aktuell per EKG bestätigt werden, betont das Autorenteam. Eine weitere kardiologisch geeignete, aber seltener genutzte Technik ist die Phonokardiografie. Sie basiert auf der Detektion von Herzgeräuschen.

Tragbare Geräte erleichtern die Diagnostik von Rhythmusstörungen vor allem in unklaren Fällen, wenn eine Korrelation zwischen Symptomen und Rhythmus nachgewiesen werden soll. EKG- und PPG-basierte Devices eignen sich zudem zur Überwachung bekannter Arrhythmien. Bei der Interpretation darf man sich als Ärztin oder Arzt nicht auf die automatische Auswertung beschränken, sondern muss die Aufzeichnung selbst befunden. Dies fällt vor allem bei PPG-basierten Daten schwer, weshalb man sich mit dieser Methode näher auseinandersetzen sollte.

Welches der zahlreichen verfügbaren Wearables sich für die jeweilige Situation am besten eignet, hängt u. a. von Symptomatik/Indikation, Verfügbarkeit, digitaler Kompetenz (auch auf ärztlicher Seite) sowie den Kosten ab. Für symptomatische Rhythmusstörungen kommt das aktiv getriggerte Monitoring infrage. Bei täglichen oder mehrmals wöchentlichen Beschwerden kann alternativ zum Wearable ein 24-Stunden-Langzeit-EKG mit Symptomtagebuch eingesetzt werden. Zum Screening lassen sich verschiedene Verfahren nutzen. Wichtig ist ggf., mit den Patientinnen und Patienten ein Konzept des regelmäßigen Aufzeichnens, am besten mehrfach täglich, zu besprechen.

Hohes Patientenalter spricht nicht gegen die Nutzung

Auch ältere Personen können von Wearables profitieren. Entscheidend ist die digitale Kompetenz, nicht pauschal das Patientenalter. Reichen die Fähigkeiten nicht aus, rät das Autorenteam zu klebbaren Patches oder zu Systemen mit passiv getriggerter (semi-)kontinuierlicher Aufzeichnung. Ärztinnen und Ärzte sollten nur Geräte empfehlen, deren Auswertung sie sich zutrauen.

Fachgesellschaften heben den Stellenwert einer korrekten Datenaufzeichnung und -interpretation sowie einer sorgfältigen klinischen Bewertung hervor. Die genutzten Devices und etwaige verknüpfte Apps müssen zudem CE-geprüft sein, erinnern Dr. Hillmann und Kollegen.

Um eine mögliche Datenüberladung des medizinischen Personals durch eine unkontrollierte patientenzentrierte Nutzung zu vermeiden, sollte man Datensammlung und -transfer strukturiert mit den Anwenderinnen und Anwendern planen.

Rechtliches und Finanzielles

Hinsichtlich Haftung und Datenschutz gelten im Allgemeinen die gleichen Regeln wie für andere bereits etablierte diagnostische Verfahren, schreibt das Autorenteam. Werden Wearables auf ärztliche Anweisung hin eingesetzt, ist die Ärztin bzw. der Arzt für den Datenschutz verantwortlich. Bei Daten, die man von Nutzenden zugeschickt bekommt, beginnt die ärztliche Verantwortlichkeit erst mit dem Empfang.

Die Kostenerstattung für digitale Geräte zur Rhythmusdetektion unterscheidet sich je nach Bundesland. Mitunter kommen die Krankenversicherungen für die Kosten auf.

Das Haupteinsatzfeld von Wearables bleibt die Vorhofflimmerdiagnostik. Denkbar sei künftig beispielsweise der Einsatz im Rahmen eines Langzeitmonitorings anstelle eines implantierbaren Eventrecorders, so das Autorenteam. Studien hierzu fehlen allerdings bislang. Zu den Vorteilen der digitalen Geräte in der Rhythmusdiagnostik gehört, dass sie oft ohne zusätzliche Hardware auskommen und die Eigenverantwortung gestärkt wird. Außerdem erlauben sie eine frühzeitigere Diagnose und Therapie paroxysmaler Arrhythmien, was die Prognose potenziell verbessert. Dem gegenüber stehen Nachteile wie eine begrenzte Genauigkeit mit der Gefahr falsch positiver oder falsch negativer Resultate.

Quelle: Hillmann HAK et al. Dtsch Med Wochenschr 2025; 150: 1143-1150; doi: 10/1055/a-2588-8922