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TK muss MS-Medikament zahlen

Autor: kol

Der an Multipler Sklerose erkrankten 44-jährigen Sabine P. muss die Techniker Krankenkasse Hamburg auch weiterhin die Therapie mit einem Medikament zahlen, welches für die Behandlung von MS nicht zugelassen ist. Dies ist das Ergebnis einer Eilentscheidung der 82. Kammer des Berliner Sozialgerichtes.

Für die nächsten vier Monate muss die Mutter von sechs minderjährigen Kindern erst einmal mit dem Medikament Polyglobin® (Immunglobulin G) versorgt werden, heißt es in der einstweiligen Anordnung (Az.: S 82 KR 3669/01 ER) vom 21. Dezember. Die Begründung der Juristen: Wenn keine Alternativ-Medikamente zur Verfügung stehen, darf eine erfolgreiche Therapie nicht aus formalen Gründen abgebrochen werden Die Eilentscheidung begründeten die Richter damit, dass "schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten waren, falls die Antragstellerin das Medikament nicht bekommt". Schulden fürs Privatrezept Frau P., die dem Gericht zufolge an der akut schubförmigen Verlaufsform der multiplen Sklerose…

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