Leichenschau Totenschein vs. Obduktion

Autor: Heinrich Georg Illing

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Die seit Jahren bestehende und kontrovers geführte Diskussion zur Qualität der ärztlichen Leichenschau in Verbindung mit sinkenden Obduktionszahlen veranlasste uns zu einer Analyse der konkreten Gegebenheiten in der sächsischen Großstadt Chemnitz anhand originaler Todesbescheinigungen. Dabei ergab sich, dass lediglich ein geringer Teil der Leichenschauen durch den zuletzt behandelnden Hausarzt erfolgte, der Großteil jedoch vom Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Bezüglich der kardialen Todesursachen stimmte nur bei 30 % der obduzierten Fälle die Diagnose mit der des Erstleichenschauers überein.

In Deutschland liegt die Regelung des Friedhofs- und Bestattungsrechtes und damit auch der Leichenschau in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer (Art. 70 Abs. 1 GG). Somit bestehen für jedes Bundesland unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, die das Leichenschauwesen regeln. Dadurch existieren auch in fast allen Bundesländern verschiedene Todesbescheinigungen. Diese gleichen sich inzwischen inhaltlich weitgehend, weisen aber z. T. länderspezifische formale Eigenheiten auf.

Allen Bundesländern gemein ist jedoch, dass bei jedem Todesfall eine Leichenschau durch einen Arzt vorgenommen werden muss. Diese ärztliche Aufgabe ist grundsätzlich nicht delegierbar.

Sowohl laut sächsischem als…

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