Trend geht zu Leistungsausschlüssen und mehr Selbstbeteiligung
Ein typisches Beispiel für diese vorherrschende Einstellung in der Gesundheitspolitik ist die gesetzliche Einforderung von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im stationären und ambulanten Sektor, berichtete Franz Knieps, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung im Bundesgesundheitsministerium, beim Internistenkongress. Ein anderes Beispiel: Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) letztendlich entscheiden muss, ob eine Leistung in den GKV-Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, so soll er dies auf einer möglichst breiten Faktengrundlage tun. Darum auch die gesetzliche Verpflichtung des IQWiG, nach internationalen Standards zu arbeiten.
Aber warum macht der Gesetzgeber…
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