Trotz Koma arbeitsfähig?
Die AOKen in mehreren Bundesländern sehen jeweils um die 500 Verdachtsfälle. Es geht ums Geld. Das Sozialgeld für nicht Arbeitsfähige haben die Kommunen zu zahlen, Alg II der Bund. Alg-II-Bezieher müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig und zwischen 15 und 65 Jahre alt sein. Unstreitig können deshalb Erwerbsunfähige und über 65-Jährige nicht Alg II beziehen. Die AOKen beklagen, dass genau dies in Einzelfällen passiert. In Bremen und Rheinland-Pfalz seien auch zwei Koma-Patienten in das Alg-II-System geschoben worden. Dasselbe gelte für HIV-Infizierte, andere Schwerkranke, Drogensüchtige und Schwerbehinderte. Die zuletzt genannten Fälle sind…
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