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Trotzdem Zulassung sichern!

Autor: Hans-Joachim Schade

Gerade in der Übergangszeit von altem Arztrecht zum neuen sollte man versuchen beiden Regelungen zu entsprechen, um Probleme zu vermeiden. Das gilt zum Beispiel bei der Zulassungsordnung.

Dr. D. T., Arzt für Allgemeinmedizin in L.:

Ich will zum 31. Dezember 2006 aus einer Dreiergemeinschaft ausscheiden. Was muss ich tun, damit nach dem neuen Gesetz die Zulassung auf die Praxis übertragen wird, damit meine (Noch-)Partner eine junge Kollegin anstellen können?

Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:

Das VÄndG tritt zum 1.1.2007 in Kraft. Die Umsetzungsregelungen wie Zulassungsverordnung, Bundesmanteltarif Ärzte etc. sind aber noch nicht verabschiedet. Es kann also zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen, die sich möglicherweise bis zum 1.7.2007 hinziehen. Daher ist es notwendig, eine Regelung zu suchen, die noch altem Recht entspricht und gleichzeitig neue Rechtsüberlegungen…

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