Fertilitätserhalt Überarbeitete Richtlinie der Bundesärztekammer

Gesundheitspolitik Autor: Bianca Lorenz

Die Kryokonservierung ist für viele Patienten mit schwerer Erkrankung die einzige Hoffnung auf eine Familiengründung. Die Kryokonservierung ist für viele Patienten mit schwerer Erkrankung die einzige Hoffnung auf eine Familiengründung. © Visual Generation – stock.adobe.com

Patienten mit schwerer Erkrankung und Kinderwunsch haben Anspruch auf eine Kryokonservierung ihrer Eizellen bzw. Spermien. Die überarbeitete Richtlinie zeigt die Voraussetzungen und den aktuellen Stand der Wissenschaft auf.

Im Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft. Darin wurde der Anspruch gesetzlich Versicherter auf die Kostenübernahme einer Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie eingeführt. Angesichts dessen hatte der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer (BÄK) im Rahmen der turnusgemäßen Aktualitätsprüfung eine umschriebene Fortschreibung der Richtlinie beschlossen.

Information und Aufklärung

Deshalb hat der Ständige Arbeitskreis „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion" nun den aktuellen Stand der…

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