Fertilitätserhalt Überarbeitete Richtlinie der Bundesärztekammer
Die Kryokonservierung ist für viele Patienten mit schwerer Erkrankung die einzige Hoffnung auf eine Familiengründung.
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Im Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft. Darin wurde der Anspruch gesetzlich Versicherter auf die Kostenübernahme einer Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie eingeführt. Angesichts dessen hatte der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer (BÄK) im Rahmen der turnusgemäßen Aktualitätsprüfung eine umschriebene Fortschreibung der Richtlinie beschlossen.
Information und Aufklärung
Deshalb hat der Ständige Arbeitskreis „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion" nun den aktuellen Stand der…
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