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Überörtlich möglich?

Autor: Udo H. Cramer

Für Praxisgemeinschaften gelten besondere Regeln, wollen sie überörtliche kooperieren. Jeder Partner muss dann getrennt beurteilt werden.

Lars Kühl, Internist, Harrislee:

Ist nach der neuen Gesetzeslage auch die Führung einer überörtlichen Praxisgemeinschaft möglich?

Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen, München:

Da die Praxisgemeinschaft Organisationsgemeinschaft ist, also eine gesellschaftsrechtliche Verbindung nur auf der Kostenseite besteht (getrennte Leistungserbringung und -abrechnung), beurteilt sich diese Frage nach dem neuen § 24 Abs. 3 Ärzte-Zulassungsverordnung (Kassenarztsitz). Danach ist die Praxisführung an mehreren Standorten ab 2007 zulässig, wenn dadurch „die Versorgung der Versicherten an weiteren Orten verbessert…

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