Überörtlich möglich?
Lars Kühl, Internist, Harrislee:
Ist nach der neuen Gesetzeslage auch die Führung einer überörtlichen Praxisgemeinschaft möglich?
Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen, München:
Da die Praxisgemeinschaft Organisationsgemeinschaft ist, also eine gesellschaftsrechtliche Verbindung nur auf der Kostenseite besteht (getrennte Leistungserbringung und -abrechnung), beurteilt sich diese Frage nach dem neuen § 24 Abs. 3 Ärzte-Zulassungsverordnung (Kassenarztsitz). Danach ist die Praxisführung an mehreren Standorten ab 2007 zulässig, wenn dadurch „die Versorgung der Versicherten an weiteren Orten verbessert…
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