Anzeige

Überstunden auszahlen lassen

Autor: RA, Foto: Bilderbox

Kann ein Arbeitnehmer die Vergütung von Überstunden bei seinem Arbeitgeber einfordern?

Fordert ein Arbeitnehmer Vergütung für Überstunden (hier: 15.200 Euro für 700 Überstunden), muss er im Einzelnen nachweisen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet hat und was er in dieser Zeit konkret gearbeitet hat.

Zzudem muss der Mitarbeiter darlegen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder nur gebilligt wurden und ob sie notwendig waren, um die Arbeit zu erledigen.

Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, die Überstunden zu belegen, muss der Arbeitgeber nicht zahlen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juli 2011 – 7 Sa 622/10

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.