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Üble Falsch-Info durch KV

Autor: Detmar Ahlgrimm/Udo H. Cramer

Problem: Wegen einer schweren Erkrankung ist an eine Vollversorgung nicht mehr zu denken. Eine Teilzulassung nach dem VÄndG könnte hier helfen.

E. F., Fachärztin für Allgemeinmedizin in D.:

Wegen einer schweren Erkrankung schaffe ich leider keinen vollen Versorgungsauftrag mehr. Mit dem neuen VÄndG hatte ich auf eine Teilzulassung gehofft. Dies wird aber nach Aussage der KV nur angestellten Ärzten genehmigt. Ich solle doch meine Sprechzeiten reduzieren und mein Problem auf diese Weise lösen. Per Gesetz habe ich aber einen Sicherstellungsauftrag.

Detmar Ahlgrimm, Ressortleiter Wirtschaft, Redaktion Medical Tribune:

Die Auskunft der KV ist definitiv falsch. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) erlaubt es eindeutig auch schon niedergelassenen Ärzten, ihre Zulassung auf einen halben Versorgungsauftrag zu reduzieren. In § 19 a der…

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