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Unnötige Bürokratie oder notwendiger Schutz vor Manipulation?

Autor: det

Ab 1. Juli müssen Sie Ihre Abrechnungen und Verordnungen mit neuen Arztnummern und Betriebsstättennummern kennzeichnen. Darüber gab es auf der jüngsten KBV-Vertreterversammlung eine kontroverse Diskussion.

Wie bereits berichtet, weisen KBV und Kassen darauf hin, dass ihnen wegen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) gar nichts anderes übrig geblieben sei, als solche Kontrollmechanismen zu etablieren. Mit ihnen bekommen auch die Regelungen des neuen EBM (z.B. Abrechnungsausschlüsse) und der Bundesmantelverträge bezüglich des Arztfalls und des Betriebsstättenfalls Relevanz. Hier soll verhindert werden, dass findige Ärzte oder MVZs eine fröhliche Punktzahlvermehrung (ab 2009 Eurogebührenvermehrung) abgreifen können, indem sie Ziffernausschlüsse umgehen und Leistungen beliebig zwischen verschiedenen Haupt,- Neben- und Kooperationspraxen, MVZs und auch noch zwischen verschiedenen Ärzten…

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