Untersuchungen privat liquidieren?
Antwort von Dr. med. Dr. jur. Alexander
P.F. Ehlers, Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Unsere Prüfung ergab, dass eine private Liquidation eindeutig nicht gegenüber dem Versorgungsamt und meist auch nicht gegenüber dem Patienten möglich ist.
Das Zehnte Sozialgesetzbuch (SGB X) verpflichtet den Arzt, dem Versorgungsamt im Einzelfall auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Ihm stehen für Befundbeschreibungen gemäß dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) die in Medical Tribune schon mehrfach genannten (leider sehr geringen) Entschädigungssätze zu. Der Arzt wird hier als "sachverständiger Zeuge" eingestuft. Selbst für diese geringe Entschädigung nach der Nr. 3 der…
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