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VÄndG ändert nichts

Autor: det

Bei der Anstellung von Weiterbildungsassistenten ergeben sich durch das VÄndG keine neuen Freiheiten.

Junge Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Allgemeinmedizin, die ihren Weiterbildungsabschnitt im niedergelassenen Bereich bereits absolviert haben, können auch im Rahmen des VÄndG ohne abgeschlossene Weiterbildung nicht weiter in der Praxis beschäftigt werden.

Darauf weist Dr. Karin <forced-line-break />Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht in Frankfurt/Main, hin. Auch nach VÄndG ist nur eine Anstellung von Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung möglich.   
 

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