Vaterschaftstest eines Toten
Mit einer DNA-Analyse lässt sich schnell ermitteln, wer der Vater eines Kindes ist. Doch wie steht es damit, wenn der mutmaßliche Erzeuger schon gestorben und beerdigt ist? Vor diesem Problem stand eine 16-jährige aus Paderborn, die eine nachträgliche DNA-Analyse erreichen wollte, um eine Halbwaisenrente zu bekommen.
Der erste Weg führte die Betroffene zum zuständigen Sozialgericht – doch dieses entschied, eine Exhumierung des Leichnams sei für diese Zwecke nicht gestattet. In der Berufung wandte sie sich an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dieses fand eine andere Lösung: Von dem Verstorbenen gab es noch Gewebeproben aus einer Untersuchung. Diese reichten für eine DNA-Analyse…
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