Verfassungsgericht bestätigt: Viagra gibt‘s nicht „auf Kasse“
Auch bei krankheitsbedingter erektiler Dysfunktion müssen die Kassen für Viagra seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2004 nicht zahlen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.
Bei dem 1946 geborenen Beschwerdeführer besteht ein Diabetes mellitus mit der Folge einer organisch bedingten erektilen Dysfunktion. Zur Behandlung seiner Erektionsstörungen beantragte er 1999 bei seiner gesetzlichen Kasse erfolglos die Kostenübernahme von Viagra. Auf seine Klage hin verpflichteten die Sozialgerichte die Kasse zur Erstattung der bis Ende 2003 entstandenen Kosten. Die Klage für die Zeit…
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