Verfügungen und Vollmachten: Geht‘s bald ohne?
Neuregelung für Ehepartner beschlossen - Fachgesellschaft sieht Patientenautonomie in Gefahr.
© fotolia/Robert Kneschke
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können nach aktueller Gesetzeslage weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, solange sie nicht als Betreuer von einem Gericht anerkannt werden oder eine Vorsorgevollmacht sie dazu bemächtigt.
Den Weg zum Gericht soll sich der Ehepartner im Notfall nun sparen; der Bundestag hat sich am 18. Mai für ein automatisches Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ausgesprochen. Beschränkt soll dieses Recht auf den Bereich der Gesundheitssorge sein. Finanzielle Angelegenheiten und Vertragsunterzeichnungen im Zusammenhang mit…
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