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Verordnung und Erstattung von Tracheotomie- und Laryngektomieprodukten

Autor: BVmed

Alle für den Arzt notwendigen Informationen zu Tracheotomie- und Laryngektomieprodukten - mit Infos zu rechtlichen Grundlagen, zum Budget und mit wichtigen Hinweisen zur Verordnung.

Hilfsmittel zur Tracheotomie-/Laryngektomieversorgung sind bei allen Vertragspartnern der jeweiligen Krankenkasse des Tracheo- bzw. Laryngektomierten erhältlich (z. B. Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser, Apotheken).

Rechtliche Grundlagen:

§ 33 SGB V: Hilfsmittel

Die benötigten Hilfsmittel bei Tracheotomie und Laryngektomie sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Der Anspruch bleibt auch bei vorliegender Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI bestehen.

Budget: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant!

Zuzahlung:

Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres haben grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent des Kostenübernahmebetrages durch die…

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