Anzeige
Verordnung und Erstattung von Tracheotomie- und Laryngektomieprodukten
Hilfsmittel zur Tracheotomie-/Laryngektomieversorgung sind bei allen Vertragspartnern der jeweiligen Krankenkasse des Tracheo- bzw. Laryngektomierten erhältlich (z. B. Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser, Apotheken).
Rechtliche Grundlagen:
§ 33 SGB V: Hilfsmittel
Die benötigten Hilfsmittel bei Tracheotomie und Laryngektomie sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Der Anspruch bleibt auch bei vorliegender Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI bestehen.
Budget: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant!
Zuzahlung:
Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres haben grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent des Kostenübernahmebetrages durch die…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.