Verpufft der neue EBM ohne jede Wirkung?
Derzeit sieht es so aus, als wolle keine einzige KV zum 1. April zeitgleich mit dem neuen EBM auch die von der Bundesebene im EBM-Bewertungsausschuss vorgegebenen Regelleistungsvolumen (RLV) einführen. Lieber möchte man regionale Sonderwege gehen und/oder den derzeit gültigen Honorarverteilungsvertrag (HVV) ggf. modifiziert weiterführen. Das ist unter bestimmten Bedingungen und mit Zustimmung der Kassen möglich. Einerseits bedeutet das eine gewisse Sicherheit für die Praxen: Wenn bisherige Töpfe und Budgets beibehalten werden, dann verpuffen punktzahlmäßige Abrechnungsveränderungen durch den neuen EBM ohne Auswirkung in Euro und Cent.
Hausärzte um Aufwertung gebracht
Andererseits kommen so…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.