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Versicherung verweigert Auskunft!

Frage von Dr. Gerhard Kaub,
Facharzt für Orthopädie i.R.,
Grünstadt:

Von meiner privaten Krankenversicherung "Vereinte" wurde mir mitgeteilt, dass meine Krankenunterlagen dem Beratungsarzt der Versicherung vorgelegt worden seien. Auf meine Anfrage, welcher Kollege der Beratungsarzt sei, wurde mir die Auskunft verweigert. Habe ich als Patient nicht das Recht zu erfahren, wer in meine Krankenunterlagen Einsicht nehmen konnte?

Antwort von Professor Dr.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter,
Oberlandesgericht München:

Zunächst muss man wissen, dass die Firmenangehörigen der Versicherung gem. § 203 Abs. 1 Ziffer 6 Strafgesetzbuch der Schweigepflicht unterliegen. Zudem kann man aber auch davon ausgehen, dass sich in den meisten Versicherungsverträgen (Aufnahmeformular) eine Klausel befindet, in welcher der Versicherungsnehmer seine ihn behandelnden Ärzte gegenüber der Versicherungsgesellschaft von der Verschwiegenheitspflicht entbindet. Damit ist die Gesellschaft berechtigt, die Krankenunterlagen des Lesers ihrem Haussachverständigen zum Lesen zur Verfügung zu stellen. Dieser darf damit in diese Einblick nehmen.…

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