Anzeige

Vertrackte Steuerfalle bei günstigem Darlehen an Verwandte

Autor: www.wws-gruppe.de, Foto: thinkstock

Wer Verwandten oder Freunden Geld borgt, kann in eine böse Steuer­falle laufen. Denn mitunter werten Finanzämter entgangene Zins­einnahmen als Schenkung und kassieren dafür Steuern, warnt Dr. Stephanie Thomas. Die Rechtsanwältin und Steuerberaterin gibt Tipps, was bei Darlehen von privat an privat zu beachten ist.

Innerhalb der Familie oder unter guten Freunden greift man sich finanziell gern unter die Arme. Meist werden Darlehen zinslos oder zu einem sehr niedrigen Zinssatz gewährt.

Leicht übersehen Darlehensgeber dabei eine vertrackte Steuerfalle: Die Finanzbehörden können zu geringe Zinsen als Schenkung des Darlehensgebers an den Darlehensnehmer werten. Werden private Forderungen über einen längeren Zeitraum nicht beglichen, kann Schenkungssteuer anfallen, so Dr. Thomas von der Wirtschaftskanzlei Wirtz, Walter, Schmitz (WWS). Die Steuernachzahlung betrifft unter Umständen sowohl den Beschenkten als auch den Schenker.

Steuernachzahlung kann Schenkenden und Beschenkten treffen

Privatdarlehen an…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.