Anzeige

VGH: Sieg für "Körperwelten"

Autor: AFP

Plastinator Gunther von Hagens darf seine Leichenschau "Körperwelten" ohne behördliche Genehmigung ausstellen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am 29. 11 und hob damit ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf.

Zur Begründung hieß es, dass die Ausstellung einen wissenschaftlichen Anspruch habe und deshalb keiner Genehmigungspflicht unterliege. Von Hages hatte geklagt, weil die Stadt Stuttgart im Jahr 2003 die Ausstellung von einem Teil der Exponate wie etwa dem betenden Skelett "Prayer" mit Blick auf die Bestattungsverordnung verbieten wollte. (AZ: 1 S 1161/04)

Der VGH stellte nun klar, dass es sich bei den Plastinaten zwar um Leichen im Sinne der Bestattungsverordnung handelt. Doch das Ausstellungsverbot gelte nicht für anatomische Institute, wie jenem des Klägers. Sei aber die "würdige Präsentation" eines der Präparats nicht gewährleistet, könne die Polizeibehörde dessen Ausstellung verbieten.…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.