Viele Argumente für fleißiges IGeLn
Für den Kollegen ist klar, dass IGeL keineswegs in die Schmuddel-ecke gehören. Ein Grund von vielen dafür: Es gibt zahlreiche Leistungen, die zunächst von Kassenpatienten privat bezahlt werden mussten, weil sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nicht in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurden bzw. weil dafür sogar noch die gesetzliche Grundlage fehlte. Als Beispiele nannte er Mammographie-Screening, OAE-Screening (Messung der otoakustischen Emissionen), erweiteretes Neugeborenen-Screening, Akupunktur, Vorsorge-Koloskopie, Hautkrebs-Vorsorge, PRK (Photorefraktive Keratektomie) und ergänzte: Gestern „böser“ IGeL heute „gute“ GKV-Leistung? – Das ist doch Unfug. In Richtlinien und…
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