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Vom Kollegen ausgetrickst?

Frage von Dr. M. U.,

 

Arzt für Allgemeinmedizin in B.:
Ich bin 1998 in eine Praxisgemeinschaft eingetreten und habe 110 000 DM bezahlt. Mündlich wurde mir zugesichert (ich habe Zeugen), dass ich im Falle der Trennung meinen Einstiegspreis zurückerhalten würde. Leider habe ich später einen Vertrag unterschrieben, aus dem hervorgeht, dass ich bei Ausscheiden innerhalb von drei Jahren höchstens den eingebrachten Betrag erhalten kann.

Antwort von Udo H. Cramer,

Rechtsanwalt,

München:
Der anfragende Arzt möchte wissen, welche Chancen er auf dem ordentlichen Rechtsweg hat, seine Einlage von 110 000 DM für den Einstieg in eine Praxisgemeinschaft nach seinem vertragsgemäßen Ausstieg zurückzuerhalten. Er beruft sich dabei zum einen auf mündliche Verhandlungen, in denen ihm x96 auch unter Zeugen x96 immer wieder versichert worden sei, dass er sein Geld zurückerhalte. Ferner besteht ein Gesellschaftsvertrag mit einer Fortführungsklausel, wonach der Ausscheidende eine Abfindung nach §§ 738 bis 740 BGB erhält. Für den Fall des Ausscheidens innerhalb von drei Jahren soll die Abfindung "höchstens den bei Eintritt eingebrachten…

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