Vom Kollegen ausgetrickst?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Der anfragende Arzt möchte wissen, welche Chancen er auf dem ordentlichen Rechtsweg hat, seine Einlage von 110 000 DM für den Einstieg in eine Praxisgemeinschaft nach seinem vertragsgemäßen Ausstieg zurückzuerhalten. Er beruft sich dabei zum einen auf mündliche Verhandlungen, in denen ihm x96 auch unter Zeugen x96 immer wieder versichert worden sei, dass er sein Geld zurückerhalte. Ferner besteht ein Gesellschaftsvertrag mit einer Fortführungsklausel, wonach der Ausscheidende eine Abfindung nach §§ 738 bis 740 BGB erhält. Für den Fall des Ausscheidens innerhalb von drei Jahren soll die Abfindung "höchstens den bei Eintritt eingebrachten…
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