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Wann beginnt Verjährungsfrist für Arzthonorar?

Autor: RA Florian Gritschneder, Foto: thinkstock

Ein Anspruch auf Honorar verjährt nach drei Jahren. Doch wann beginnt diese Verjährungsfrist? Für Ärzte gelten besondere Rahmenbedingungen.

Ein Patient war von Juni 2003 bis September 2004 beim Urologen in Behandlung. Der Facharzt beeilte sich nicht gerade, sein Honorar einzutreiben. Eine Rechnung schickte er im Dezember 2006, sie lautete auf 1.500 Euro. Eine zweite Rechnung über 800 Euro kam im Dezember 2007. Der Patient hielt die Forderungen des Mediziners für verjährt und zahlte nicht.

Im Dezember 2009 beantragte der Arzt dann einen gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den der Patient Widerspruch einlegte. Doch das Amtsgericht München verurteilte ihn dazu, das Honorar zu zahlen (213 C 18634/10).

Ärztehonorare seien ein Sonderfall, erklärte der Amtsrichter dem Mann.
Prinzipiell verjähre der Anspruch auf Honorar innerhalb von drei…

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