Wann der Arzt nicht schweigen muss
Der behandelnde Arzt, so unser Experte Dr. Dr. Alexander P.F. Ehlers, hat über alles, was er im Rahmen der Diagnostik bei seinem Patienten an Krankheitszeichen erfahren hat x96 etwa getrübtes Augenlicht, Taubheit oder gestörte Hirnleistung und damit erheblich reduziertes Reaktionsvermögen und vieles andere mehr x96 Dritten gegenüber zu verschweigen und zwar auf immer. Ausnahme: Geht vom Patienten, der sich im Straßenverkehr bewegt, eine echte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus, dann kann der Arzt (er muss es aber nicht!) die zuständige Verkehrsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde, Verkehrsamt, Polizeidienststelle) davon unterrichten. Vorher aber sollte der Arzt ernsthaft auf den Patienten…
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