Wann die Privatkasse problemlos zahlt
Die Leistungserbringung im Behandlungsfall ist in der GOÄ eigentlich fest definiert: Eine Leistung, die nur einmal im Behandlungsfall erbracht werden darf, kann erst wieder nach einem Monat (31 Tagen) erneut berechnet werden. Allerdings gilt dies nur für dieselbe Erkrankung, so die Botschaft von Abrechnungsexpertin Daniela Bartz, Privatärztliche Verrechnungsstelle Berlin/Brandenburg, auf dem 29. Deutschen Hausärztetag in Potsdam. Als Begründung müsse dahinter nur „neuer Behandlungsfall“ aufgeführt werden, dann kämen in der Regel keine Nachfragen von den privaten Kassen. Die eingehende Beratung nach GOÄ-Nr. 3 lasse sich mehrfach im Behandlungsfall berechnen. Allerdings nur mit einer guten…
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