Anzeige

Wann die Privatkasse problemlos zahlt

Autor: reh

Auch wenn der Privatumsatz in vielen Hausarztpraxen im Verhältnis zum Kassenumsatz noch relativ gering ist, er bringt gutes Geld. Vorausgesetzt, die privaten Versicherer zahlen. Denn tun sie´s nicht, verlieren Sie unter Umständen Ihre Patienten. Doch mit ein paar ganz offiziellen Kniffen ist das alles kein Problem.

Die Leistungserbringung im Behandlungsfall ist in der GOÄ eigentlich fest definiert: Eine Leistung, die nur einmal im Behandlungsfall erbracht werden darf, kann erst wieder nach einem Monat (31 Tagen) erneut berechnet werden. Allerdings gilt dies nur für dieselbe Erkrankung, so die Botschaft von Abrechnungsexpertin Daniela Bartz, Privatärztliche Verrechnungsstelle Berlin/Brandenburg, auf dem 29. Deutschen Hausärztetag in Potsdam. Als Begründung müsse dahinter nur „neuer Behandlungsfall“ aufgeführt werden, dann kämen in der Regel keine Nachfragen von den privaten Kassen. Die eingehende Beratung nach GOÄ-Nr. 3 lasse sich mehrfach im Behandlungsfall berechnen. Allerdings nur mit einer guten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.