Wann genau kündigen?
Antwort von Matthias Litzel, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main:
Wie schon mehrfach in dieser Reihe besprochen, sind Kündigungen während des laufenden Erziehungsurlaubes unwirksam. Anders sieht es nur aus, wenn die Arzthelferin selbst während des Erziehungsurlaubes zum Ablauf des Erziehungsurlaubes kündigt. Selbstverständlich ginge auch eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des Erziehungsurlaubes.
Im vorliegenden Fall scheint die Arzthelferin jedoch eine fehlerhafte Vorstellung von der Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung zu haben. Wenn wie hier eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende besteht, dann kann der Arbeitgeber…
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