Wann kann ich raus?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Im Gegensatz zu Wohnraummietverhältnissen sind Kündigungsfristen bei gewerblichen Räumen, also auch Praxisräumen, frei vereinbart. Insoweit ist bei der Frage nach der Länge der Kündigungsfrist zunächst die Regelung im Mietvertrag entscheidend. Sollte im Mietvertrag eine solche Regelung nicht vorhanden sein, gilt § 565 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach ist das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktage eines jeden Kalendermonats aufzukündigen, und zwar jeweils zum Ablauf eines Kalendervierteljahres (wobei mindestens drei Monate abzüglich der besagten drei Werktage zu berücksichtigen sind). Entscheidend ist der Eingang der…
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