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Wann Kassen zahlen

Autor: det

Grundsätzlich besteht keine Leistungspflicht der Kassen für Arzneimittel, die außerhalb ihrer Zulassung eingesetzt werden (sog. Off-Label-Use). Das entschied das Bundessozialgericht (BSG). Allerdings gibt es in begründeten Fällen Ausnahmen. Kassenärzte dürfen im Regelfall also Arzneimittel außerhalb der Zulassung nicht auf Chipkarte verordnen. Tun sie es doch, ist ein Regress möglich.

Lange Zeit redete im Kassenarztsystem kaum jemand über Verordnungen außerhalb der Zulassung x96 bis die Kassen begannen, Ärzte und Kliniken für solche Verordnungen in Regress zu nehmen. Der Arzt- und Pharmarechtler Herbert

Wartensleben berichtet von Regressforderungen bis in den sechsstelligen Bereich gegen Ärzte und bis in den siebenstelligen Bereich gegen Kliniken. Das sind Extremfälle, doch infolge entsprechender Empfehlungen in Klinikentlassungsberichten sind nicht nur Spezialpraxen betroffen. Alarmiert rieten erst jüngst wieder KVen den Praxisinhabern zur Verordnung nur auf Privatrezept x96 der Patient möge sodann die Kostenübernahme bei der Kasse beantragen. Manche Patienten, Ärzte…

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