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Wann kommt der große RLV-Absturz?

Autor: Detmar Ahlgrimm

Die RLV bleiben unter Druck, da der Erweiterte Bewertungsausschuss keine verbindliche Mengensteuerung für jene Leistungen beschlossen hat, die aus der begrenzten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV), aber RLV-frei bezahlt werden.

Für diese Leistungen bilden die KVen derzeit Rückstellungen und müssen das nach einem gemeinsamen Beschluss von KBV und Kassen auch 2010 so machen. Diese Rückstellungen schmälern – wie mehrfach in MT erläutert – die Honorarmenge, die für die über RLV begrenzten Kernleistungen zur Verfügung stehen. Je mehr dieser RLV-freien, aber die begrenzte Gesamtvergütung belastenden Leistungen abgerechnet werden, desto kleiner werden die RLV-Fallwerte. die RLV-Fallzahlen bleiben unberührt.

Ungelöstes Problem

KBV und Kassen haben dieses grundsätzliche Problem in ihren jüngsten Entscheidungen für 2010 nicht gelöst. Sie beschlossen, dass wie bisher die KVen Rückstellungen bilden für

  • die Zunahme der…

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