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Wann Off-Label-Use zulasten der GKV?

Autor: RAin Isabell Kuhlen

Viele Patienten sprechen auf Standardtherapien nicht an. Deshalb muss ,,Off-Label'' behandelt werden. Wie wird abgerechnet?

Ein HNO-Arzt aus Wolfsburg fragt:

In einem MT-Artikel über Fibromyalgie wird berichtet, dass viele Patienten auf übliche Standard-Therapien nicht ansprechen oder dass diese Nebenwirkungen verursachen. Deshalb müsse oft „off label“ behandelt werden.

Ist eine derartige Therapie bzw. solch ein Therapieversuch bei Krankheiten unbekannter Ursache eine Kassenleistung? Gibt es bezüglich eines derartigen Off-Label-Einsatzes bereits Gerichtsentscheide? Muss der Arzt ansonsten auf Privatrezept behandeln?

Isabel Kuhlen Rechtsanwältin und Apothekerin Vellmar:

Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2002 grundlegend festgelegt, dass Arzneimittel nur zulasten der GKV verordnet werden dürfen,wenn sie für die…

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