Wann Sie noch verordnen dürfen
Die Gesetzespassage, welche die Neuregelung fixiert (Wortlaut im Kasten unten), enthält an zwei Punkten Formulierungen, die Juristen als "unbestimmten Rechtsbegriff" bezeichnen. Mit anderen Worten: Keiner weiß auf den ersten Blick so genau, was das eigentlich heißen soll, also müssen Auslegungen her. Es geht hier um die Begriffe "schwerwiegende Erkrankung" und "Therapiestandard": Bei schwerwiegenden Erkrankungen sollen nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei der jeweiligen Erkrankung als Therapiestandard gelten, mit Begründung auf Chipkarte verordnungsfähig bleiben. Auslegen soll diese beiden Gummibegriffe ein Gremium der Selbstverwaltung von KBV und Kassen erstmals zum 31. März…
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