Wann Vollkasko trotzdem zahlt
Die Versicherung muss nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Der BGH führte aber in einer aktuellen Entscheidung aus (Az.: IV ZR 173/01): Die Missachtung des roten Ampellichts ist nicht stets grob fahrlässig. So kann es einen Fahrer entlasten, wenn die Ampel schwer zu erkennen oder verdeckt war, oder besonders schwierige, insbesondere überraschend eintretende Verkehrssituationen vorlagen.
Eine Beurteilung als "nicht grob fahrlässig" kommt auch in Betracht, wenn der Fahrer zunächst angehalten hat und dann in dem irrigen Glauben angefahren ist, die Ampel habe auf Grünlicht…
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