Warum wird nicht mehr bezahlt?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Grundsätzlich gibt es für freiwillig Versicherte keine Ausnahme- bzw. Sonderregelungen bezüglich des GKV-Leistungsumfanges. Das gilt in der Regel ebenso für die Erstattung zusätzlicher Leistungen - auch wenn der Eindruck einer unzulässigen Benachteiligung gegenüber den Pflichtversicherten entstehen mag. Die Leistungen müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V entsprechen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 SGB V sind dabei Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel besonderer Therapierichtungen nicht ausgeschlossen. Für die Leistungspflicht der Krankenkassen kommt es darauf an, ob es sich bei einer…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.