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Warum wird nicht mehr bezahlt?

Frage von Dr. Gerd Reppin,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Erfurt:

Mehrfach hörte ich, dass freiwillig GKV-Versicherte bei ihren Krankenkassen zusätzliche Leistungen, z.B. aus der Naturheilkunde, bezahlt bekommen könnten. Meine Krankenkasse bestreitet dies rundweg. Da freiwillig GKV-versicherte Rentner auch Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Miet- und Zinseinkünfte zahlen müssen, wäre es ein Schritt zu mehr Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit, wenn ihnen zusätzliche Leistungen bezahlt würden.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:

Grundsätzlich gibt es für freiwillig Versicherte keine Ausnahme- bzw. Sonderregelungen bezüglich des GKV-Leistungsumfanges. Das gilt in der Regel ebenso für die Erstattung zusätzlicher Leistungen - auch wenn der Eindruck einer unzulässigen Benachteiligung gegenüber den Pflichtversicherten entstehen mag. Die Leistungen müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V entsprechen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 SGB V sind dabei Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel besonderer Therapierichtungen nicht ausgeschlossen. Für die Leistungspflicht der Krankenkassen kommt es darauf an, ob es sich bei einer…

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