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Was berechnen?

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,

 

praktische Ärztin, Münster:
Wie rechnet man bei Privatpatienten das Ausfüllen folgender Formulare korrekt ab: Verordnung für häusliche Krankenpflege, Diätpläne für Sondenkost-Ernährung, Gutachten Psych-KG?

Antwort von Dr. Gerd. W. Zimmermann,

Arzt für Allgemeinmedizin,

Hofheim:
Je nach Ausführlichkeit der Bescheinigung stehen in der GOÄ folgende Abrechnungspositionen zur Verfügung:

GOÄ-Nr. Legende Punkte Beispiel
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis 40 Verordnung häusliche Krankenpflege ggf. mit höherem Multiplikator
76 Schriftlicher Diätplan, für den einzelnen Patienten aufgestellt 70 Diätplan für Sondenkosternährung, sofern eine Individualität notwendig ist. Ansonsten Nr. 70 GOÄ!
80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 300 Gutachten für Psych-KG, ggf. mit höherem Multiplikator oder wenn besonderer Aufwand auch Nr. 85 GOÄ

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