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Was darf die Beihilfe?

Frage von Dr. Silvia Kaufmann-Richards,
Ärztin für Allgemeinmedizin,
Frankfurt:

Kann eine Beihilfestelle bestimmen, wie viele Akupunkturen im Halbjahr "genehmigt" werden?

Antwort von Stefanie Pranschke-Schade,
Rechtsanwältin,
Wiesbaden:

Grundsätzlich sind Aufwendungen beihilfefähig, wenn sie dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Darüber entscheidet die Festsetzungsstelle, sie kann hierzu Gutachten von Amts- und Vertrauensärzten einholen. Notwendig ist eine Behandlungsmaßnahme, wenn sie nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war. Lehnt die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit ab, so kann der Beihilfeberechtigte, die Notwendigkeit bzw. Angemessenheit mit Unterstützung seines Arztes darlegen.

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