Was darf Zusatznutzen für Kassenpatienten kosten?
SPD und Gesundheitsministerin wollen künftig für neue, arzneimittelrechtlich bereits zugelassene Arzneimittel noch eine Kosten-Nutzen-Prüfung einführen. Ein Präparat soll in der GKV nur noch dann erstattungsfähig sein, wenn sein Preis in einem angemessenen Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen für den Patienten steht - das ist die "vierte Hürde". Nach dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz soll darüber zunächst der Bundesausschuss der Arzte und Krankenkassen entscheiden. Nach der Bundestagswahl im September will die Ministerin damit ein neu zu gründendes unabhängiges Institut beauftragen.
Die Politik nimmt diejenigen neuen Arzneimittel ins Visier, die je nach Interessenlage abwertend als...
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