Was geht nebeneinander?
Antwort von Dr. Hans-Heinz Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin, Mainz:
Die Lungenfunktions-Ziffern 608 und 605 GOÄ sind nicht nebeneinander abzurechnen. Während die 605 eine ruhespirographische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden als Leistungsinhalt hat, wird bei der 608 nur eine ruhespirographische Teiluntersuchung honoriert. Diese Teiluntersuchung kann im Rahmen eines Atemstoßtestes erbracht werden, es kann z.B. die forcierte Vitalkapazität, die Bestimmung des Atemgrenzwertes etc. sein. Dies ist natürlich auch bei einer fortlaufenden Registrierung in modernen Geräten abzulesen.
Bei der 608 ist aber bewusst keine fortlaufende Registrierung erforderlich, d.h. es werden…
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