Sterbehilfe Was ist erlaubt, was ist verboten?

Autor: Ernst Bühler, Konrad Stolz

© Juanmonino

Durch die Diskussion im Bundestag ist das Thema Sterbehilfe wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Im August des vergangenen Jahres wurde eine Gesetzesvorlage zur Sterbehilfe in das Parlament eingebracht. Inzwischen gibt es fünf fraktionsübergreifende Positionspapiere zur Sterbehilfe. Als Arzt kann man sich aus dieser Diskussion nicht heraushalten. Eine Positionierung ist aber in dieser sehr emotional geführten, polarisierenden Diskussion schwierig. Dieser Artikel soll den Sachverhalt beleuchten und zu einer eigenen Standortbestimmung beitragen. Anhand von Fallbeispielen sollen die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und die jeweiligen juristischen und gesellschaftspolitischen Aspekte dargestellt werden.

Passive Sterbehilfe – sterben lassen

Der 80 Jahre alte Patient Karl P. leidet an einem fortschreitenden Hirntumor und wird in seiner häuslichen Umgebung von seiner Ehefrau gepflegt und von seinem Hausarzt behandelt. In einer schriftlichen Patientenverfügung hat er verfügt für den Fall, dass er infolge der Erkrankung seine Fähigkeit zur freien Willensbestimmung ("Einwilligungsfähigkeit") auf Dauer verliert, dass er auf sämtliche lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B. künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr verzichtet und stattdessen palliativ versorgt werden möchte. Sofern der Arzt keinen berechtigten Zweifel daran hat, dass die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und…

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