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Was muss erbracht sein?

Frage von Dr. B. H., Facharzt für Allgemeinmedizin in L.:
Mir wurde ohne Prüfung der Ansatz der Ziffer 15 GOÄ von der Ärztekammer verweigert (nach Anrufung derselben durch den Patienten), weil angeblich keine "sozialen Maßnahmen" besprochen wurden. Wie haben diese sozialen Maßnahmen auszusehen, was in dieser Hinsicht mit dem Patienten besprochen werden muss und in welcher Form? Bei dem Patienten hatte ich eine Erstdiagnose "Hypertonie" ge-stellt, die dem Patienten nicht passte, und die weitere Diagnostik - Belastungs-EKG, LZ-RR und ggf. Kardiologie - besprochen. Ebenso war ich auf die private und berufliche Situation eingegangen, Thema "Stress", habe über Ernährung, Übergewicht und Sport gesprochen, familiäre Disposition und andere evtl. mitverursachende Krankheiten.

Antwort von Dr. Gerd. W. Zimmermann, Arzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Die Legende der Nr. 15 GOÄ hebt auf chronische Erkrankungen ab, worunter zweifelsohne auch Erkrankungen wie eine Hypertonie zu subsumieren sind. Entscheidend für die Abrechnung ist dann aber noch der übrige Text der Leistungslegende "Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung"! Hierunter ist keineswegs die übliche Kernleistung zu verstehen, wie die Behandlung des Hypertonus selbst oder die geschilderte Anamneseerhebung und Erörterung des Krankheitsbildes, sondern eben flankierende (notwendige) Maßnahmen wie die Vermittlung einer…

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